Möglichkeiten der Abrechnung

Behandlung mit Privatrezept

Bei Privat-/Zusatzversicherten findet die Abrechnung direkt mit dem Patienten statt. 
Die Erstattungshöhe durch die PKVs hängt hierbei von der jeweiligen Ausgestaltung des Versicherungsvertrages ab. 
Abhängig davon werden demnach Leistungen voll, teilweise oder gar nicht erstattet.
Bei beihilfeberechtigten Patienten richtet sich der Erstattungsanspruch nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes- und Bundesebene. 

Selbstzahlerleistungen ohne Rezept – Sektorale Heilpraktikerleistungen für Physiotherapie


Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?

Ein sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie ist ein spezialisierter Therapeut, der ohne vorherigen Arztbesuch direkt vom Patienten aufgesucht werden kann. Dies bedeutet, dass Du als Patient nicht zuerst zu einem Arzt gehen musst, um eine Überweisung zu erhalten. Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie stellt die Krankheitsdiagnose selbst und führt darauf eine entsprechende physiotherapeutische Behandlung durch. Diagnose, Rezept und Therapie finden somit unter einem Dach statt.


Vorteil des Direktzugangs für Dich:

  • keine langen Wartezeiten auf Arzttermine, besonders hilfreich bei akuten Beschwerden, bei denen Du eine schnelle Behandlung benötigst
  • direkte Behandlung ohne ärztliche Verordnung oder Folgeverordnung
  • ausführliche Befunderhebung, Diagnosestellung und Behandlung aus einer Hand
  • freie Wahl und Kombination geeigneter Therapieverfahren, Behandlungszeit- und Frequenz 
  • ergänzende notwendige und sinnvolle Maßnahmen oder Therapieeinheiten können direkt durchgeführt werden


Bei unklarer Befundlage oder weiterem Abklärungsbedarf von Krankheitsprozessen bedarf es zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungstechniken wie Bildgebung, invasive Verfahren wie Akupunktur oder Blutentnahmen durch einen Facharzt, welcher unterstützend mit in die Therapie mit einbezogen werden kann. 


Kostenübernahme der privaten/ gesetzlichen Krankenkassen ohne ärztliche Verordnung:

Durch eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen (nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ("GebüH´für Heilpraktiker)) können die physiotherapeutischen Behandlungen von den Kassen übernommen werden, wenn der Versicherungsvertrag sie als erstattungsfähig listet.


Patientenfragebogen
patientenfragebogen.pdf (365.88KB)
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Preisliste
Auflistung Preise.pdf (30.07KB)
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